DeBeer: Warranty Programm
CERTIFIED WARRANTY ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Die DeBeer Refinish Certified Warranty („Garantie“) deckt alle Reparaturen des DeBeer Refinish Systems an Ihrem Fahrzeug ab, wie umseitig angegeben, vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen. 1. Diese Garantie deckt alle Oberflächen ab, die von einem DeBeer Refinish Certified Warranty Garantiepartner ordnungsgemäß mit dem autorisierten DeBeer Refinish-System repariert/nachbearbeitet/lackiert wurden. 2. Folgende Mängel werden durch die Garantie abgedeckt: Rissbildungen oder Verletzungen, Trübungen, Abblättern des Decklacks oder anderer Schichten vom Untergrund, offensichtlichem Farbverlust und starkem Glanzverlust durch Rissbildung oder Verblassen. 3. Das von der Garantie abgedeckte Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Durchführung der ursprünglichen Reparatur weniger als neun Jahre alt sein. 4. Die Garantie gilt nicht für Fahrzeuge, die während der Garantiezeit für gewerbliche Zwecke, Straßenrennen, auf Rennstrecken oder für Off-Road-Aktivitäten genutzt wurden. 5. Die Gültigkeitsdauer beginnt an dem Tag, an dem eine Reparatur abgeschlossen wird und dauert solange, wie derselbe Kunde das Fahrzeug im Eigentum hat. Mit der Übertragung des Eigentums endet die Garantie. 6. Diese Garantie deckt keine Probleme ab, die außerhalb der Kontrolle des Certified Warranty Partners oder von DeBeer Refinish liegen, insbesondere:
von bereits vorhandenem Rost/Korrosion oder Rost/Korrosion, der aus dem Inneren/Rückseite der Fahrzeugkarosserie stammt. 6.3 Durch Rost/Korrosion verursachte Unreinheiten/Flecken oder Blasenbildung. 6.4 Schäden, die durch mechanische Einwirkung, Kollisionen oder Unfälle, Schrammen, Kratzer, Steinschläge oder das Entfernen/Aufbringen von Abziehbildern, Aufklebern oder anderen Klebstoffen/Lösemitteln entstanden sind. 6.5 Defekte an der Originallackierung des Fahrzeugherstellers (OEM) oder Defekte an zuvor nachlackierten oder reparierten OEM-Lackierungen. 6.6 Flexible/biegsame oder elastische Kunststoffteile. 6.7 Durch chemische Fleckenbildung oder Feuchtigkeitsblasenbildung. 6.8 Schäden, die durch unsachgemäße Wartung, Verwendung ungeeigneter oder scheuernder Lösungs-/ Reinigungsmittel oder Wachse oder durch Umweltverschmutzung verursacht wurden. 6.9 Schäden, die durch Fahrlässigkeit/ Vorsatz des Fahrzeugeigentümers oder -benutzers, seiner Familie, seiner Gäste oder Dritter entstanden sind. 6.10 Lackierungen/Reparaturen, bei denen Produkte oder Zusatzstoffe von Dritten verwendet wurden. 6.11 Lackarbeiten, die nicht vollständig bezahlt wurden. 7. Bei Unstimmigkeiten darüber, ob und in welcher Art und Weise ein Mangel abgedeckt ist, obliegt es DeBeer Refinish, die endgültige Entscheidung zu treffen 8. Wenn ein Mangel festgestellt wird, der unter
6.1 Versagen des Lacksystems aufgrund von Defekten oder Schwachstellen in der bereits vorhandenen Lackschicht. 6.2 Versagen des Lacksystems aufgrund
diese Garantie fällt, behebt der Certified Warranty Partner den Fehler in seiner Werkstatt ohne Kosten für den Kunden.
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