Glas und Praxis

Anwendung ohne Prüfnachweis Bei Anwendung von Bauteilen ohne Prüfnachweis oder ohne VKF Brandschutzanwendung entscheidet die jeweilige kantonale Brandschutzbehörde. Die Eignung muss nach der Erfahrung und nach dem Stand der Technik, auf Grund bestehender Versuchsresultate oder durch rechnerische Bestimmung nach VKF-anerkannten Verfahren nachgewiesen sein. (Quelle: Brandschutzrichtlinie, 26.03.2003)

Prüfung einer Brandschutzverglasung mit FIRESWISS FOAM 30-15

t = 0 Minuten

t > 30 Minuten Beflammungsdauer

Kennzeichnung und Konformität Wo für die Anwendung von Brandschutzprodukten Prüfnachweis oder Zertifikat erforderlich sind, ist leicht erkennbar ein dauerhafter Hinweis anzubringen.

Kennzeichnung Brandschutzglas FIRESWISS FOAM 30-15 nach SN EN-Norm

Brandschutzglas I 173

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