Glas und Praxis
17. Anwendungstechnik I (Planung & Montage)
17.1. Verglasungsrichtlinien
Die Richtlinie gilt für Transport, Lagerung und Einbau von Mehrscheibenisolierglas in Anlehnung an die folgenden Publikationen des Schweizerischen Institutes für Glas am Bau Glasnorm 01 – Isolierglas, Anwendungstechnische Vorschriften Glasnorm 02 – Montagebedingungen sowie die Richtlinien des Bundesverband Flachglas e. V., D-53840 Troisdorf Sie beschreibt die notwendigen Massnahmen, um die Dichtheit bzw. Funktionsfähigkeit des Rand- verbundes dauerhaft zu erhalten. Bauphysikalische Funktionen, mechanische Eigenschaften, Einbauten im Scheibenzwischenraum, optische Merkmale sowie Glasbruch sind nicht Gegen- stand dieser Richtlinie. 17.1.1. Einleitung Ein Mehrscheibenisolierglas besteht aus mindestens zwei Glasscheiben, die über einen Randver- bund miteinander verbunden sind, der den eingeschlossenen Scheibenzwischenraum gegen das Umfeld hermetisch abschliesst. Mehrscheibenisolierglas ist eine voll konfektionierte Komponente zur Verwendung im Bauwesen, mit durchgehend linienförmiger, mindestens zweiseitiger Lagerung. Der Hersteller des Fensters oder der Fassade ist grundsätzlich für die Funktionsfähigkeit seines Produktes bei bestimmungs- gemässem Gebrauch verantwortlich.
Diese Richtlinie setzt voraus, dass Transport, Lagerung und Einbau nur von fachkundigen Perso- nen durchgeführt werden.
17.1.2. Grundsätzliche Forderungen Der Randverbund darf nicht beschädigt werden. Sein Schutz ist unbedingte Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Funktion. Sämtliche schädigenden Einflüsse sind zu vermeiden. Dies gilt ab dem Tag der Lieferung für Lagerung, Transport und Einbau.
17.
Schädigende Einflüsse können u. a. sein Andauernde Wasserbildung auf dem Randverbund UV-Strahlung Ausserplanmässige mechanische Spannungen Unverträgliche Materialien Extreme Temperaturen
Anwendungstechnik I (Planung & Montage) I 317
Made with FlippingBook flipbook maker