Toleranzenhandbuch
4.2.3 Zulässige Erscheinungen 1
Bei der Beurteilung zulässiger Erscheinungen bei Glasprodukten unterschei- det man folgenden Zonen:
Scheibenbreite
Lichtes Breitenmass b
F
Hauptzone H
b/10
F
b/10
F F h/10 h/10
4
F R H
Hauptzone H
Scheibenhöhe
Lichtes Höhennmass h
F = Falzzone im eingebauten Zustand
R = Randzone. Die Breite der Randzone beträgt 10 % des lichten Masses, siehe Vermassungen oben.
H = Hauptzone
4.2.3.1 Zulässige Erscheinungen Falzzone
Folgende Erscheinungen sind aus rein visuellen Gründen in der Falzzone zulässig:
■ Aussenliegende flache Randbeschadigungen bzw. Muscheln ■ Innenliegende Muscheln ohne lose Scherben, die durch Dichtungsmasse ausgefüllt sind ■ Punkt- und flächenförmige Rückstände sowie Kratzer ■ Bearbeitungsspuren aus der Glasfertigung
1 Grundlage SIGAB 006
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