DeBeer: Warranty Programm
B. Anforderungen an die ausstellung der Certified warranty Der Certified Warranty Partner ist berechtigt, Kunden die Certified Warranty (in der von DeBeer Refinish festgelegten Form) nur für Aufträge zu gewähren, die sämtliche in diesem Kapitel genannten Anforderungen erfüllen. DeBeer Refinish behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Bestimmungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen anzupassen. Der Certified Warranty Partner wird hierüber schriftlich informiert.
1. Verwenden Sie für die Reparatur ausschließlich das DeBeer Refinish Lacksystem: Die Kombination oder
Vermischung mit anderen Systemen ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Verlust der Certified Warranty für die Reparatur des Kundenauftrags. 2. Es dürfen nur Produkte des DeBeer Refinish Basislacksystems verwendet werden. Diese müssen als System gemäß den aktuellen technischen Datenblättern von DeBeer Refinish verarbeitet werden. 3. Der Certified Warranty Partner muss zu jedem Zeitpunkt einen Certified Painter vor Ort haben, damit der Auftrag für das Certified Warranty Programm qualifiziert ist. Wenn der Certified Painter nicht anwesend ist, ist für diesen Auftrag das Certified Warranty Programm nicht anwendbar. Nach dem Ausscheiden des Certified Painters, muss der Certified Warranty Partner innerhalb von 30 Tagen einen neuen Certified Painter einstellen/ ausbilden. 4. Das zu reparierende Fahrzeug muss zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns weniger als neun Jahre alt sein, damit es unter das Certified Warranty Programm fallen kann. 5. Der Certified Warranty Partner muss alle Reparatur- und/oder Reparaturlackierungsarbeiten sowie alle Kunden- und Fahrzeuginformationen im aktuellen Farbmanagementsystem (Colour Retrieval System) von DeBeer Refinish vollständig dokumentieren.
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