Glas und Praxis
17.1.4. Lagerung und Handhabung Die Lagerung oder das Abstellen darf nur in vertikaler Lage auf geeigneten Gestellen oder Einrichtungen erfolgen. Wenn mehrere Scheiben gestapelt werden, sind Zwischenlagen (z. B. Zwischenpapier, Zwi- schenpuffer, Stapelscheiben) notwendig. Generell ist Mehrscheibenisolierglas am Bau vor schädigenden chemischen oder physikali- schen Einwirkungen zu schützen. Mehrscheibenisoliergläser sind im Freien vor länger anhaltender Feuchtigkeit und Sonnen- einstrahlung durch eine geeignete, vollständige Abdeckung zu schützen.
Glasstoss (max. 500 mm)
90°
Weiche Unterlage
5 bis 6°
Spedition Glas Trösch, St. Gallen-Winkeln
17.1.5. Einbau Jedes gelieferte Glaselement ist vor dem Einbau auf Beschädigung zu überprüfen. Beschädigte Elemente dürfen nicht verarbeitet werden. Mehrscheibenisoliergläser sind im Regelfall ausfachende Elemente, d. h. ohne tragende Funk- tion. Ihr Eigengewicht und die auf sie einwirkenden äusseren Lasten müssen an den Rahmen oder die Glashaltekonstruktion weitergegeben werden. Abweichende Verglasungssysteme, wie z. B. punktförmig gehaltene oder geklebte Systeme, wer- den von dieser Richtlinie nicht erfasst. An sie werden gegebenenfalls weitergehende Anforderun- gen bezüglich der Randverbund-Konstruktion gestellt.
Anwendungstechnik I (Planung & Montage) I 319
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