Glas und Praxis
17.1.6. Glasfalz/Bemessung Vor Beginn der Verglasungsarbeiten muss der Glasfalz unabhängig vom Rahmenmaterial in trockenem, staub- und fettfreiem Zustand sein. Der Falzraum sollte in der Regel mindestens 5 mm betragen, damit sich zwischen Rahmen und Glaskante kein Tropfen bildet, der durch einen zu engen Spalt am Weiterrinnen gehin- dert wird. Bei Holzfenstern müssen der Glas- falz und die Glasleisten grundiert und der erste Deckanstrich aufgebracht und trocken sein. Die Glashalteleiste hat dicht auf der Rah- menkonstruktion aufzuliegen und insbeson- dere bei Holzfensterkonstruktionen ist auf eine Passgenauigkeit zu achten, so dass kein Spalt entsteht über den raumseitige Warm- luft in den Glasfalz eindringt. Die Abstände der Glashalteleistennägel sollten 350 mm nicht überschreiten und der Abstand von 50 bis 100 mm aus den Ecken ist zu beachten.
V b
V b
F b
E
V t
F t
F s G e
G
F E
E Elementdicke F b Falzbreite F s
G Glashalteleiste G e Glaseinstand V b
Falzspiel (ringsumlaufend)
Versiegelungsbreite Versiegelungstiefe
V t
F t F E
Falztiefe
Falzraumentlastung
Glasfalz/Begriffe
Bemessung
Falztiefe F t
Länge der grössten Glaskante
Minimale Falztiefe F t
Bis 2000 mm > 2000 mm
18 mm
> 18 – 25 mm
Falzbeispiel Rechenwert 5 mm Minimaler Abstand zwischen dem Randverbund des Isolierglases und evtl. dem Falzgrund über- ragende Teile: 3 mm.
Minimale Versiegelungsquerschnitte
Länge der grössten Glaskante
Mindestversiegelungs-Querschnitt (Zweiflankenhaftung)
V b x V t
Bis 1200 mm
4 x 4 mm 5 x 5 mm 6 x 5 mm
1210 – 2000 mm
> 2000 mm
320 I Anwendungstechnik I (Planung & Montage)
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