Glas und Praxis

17.1.6. Glasfalz/Bemessung Vor Beginn der Verglasungsarbeiten muss der Glasfalz unabhängig vom Rahmenmaterial in trockenem, staub- und fettfreiem Zustand sein. Der Falzraum sollte in der Regel mindestens 5 mm betragen, damit sich zwischen Rahmen und Glaskante kein Tropfen bildet, der durch einen zu engen Spalt am Weiterrinnen gehin- dert wird. Bei Holzfenstern müssen der Glas- falz und die Glasleisten grundiert und der erste Deckanstrich aufgebracht und trocken sein. Die Glashalteleiste hat dicht auf der Rah- menkonstruktion aufzuliegen und insbeson- dere bei Holzfensterkonstruktionen ist auf eine Passgenauigkeit zu achten, so dass kein Spalt entsteht über den raumseitige Warm- luft in den Glasfalz eindringt. Die Abstände der Glashalteleistennägel sollten 350 mm nicht überschreiten und der Abstand von 50 bis 100 mm aus den Ecken ist zu beachten.

V b

V b

F b

E

V t

F t

F s G e

G

F E

E Elementdicke F b Falzbreite F s

G Glashalteleiste G e Glaseinstand V b

Falzspiel (ringsumlaufend)

Versiegelungsbreite Versiegelungstiefe

V t

F t F E

Falztiefe

Falzraumentlastung

Glasfalz/Begriffe

Bemessung

Falztiefe F t

Länge der grössten Glaskante

Minimale Falztiefe F t

Bis 2000 mm > 2000 mm

18 mm

> 18 – 25 mm

Falzbeispiel Rechenwert 5 mm Minimaler Abstand zwischen dem Randverbund des Isolierglases und evtl. dem Falzgrund über- ragende Teile: 3 mm.

Minimale Versiegelungsquerschnitte

Länge der grössten Glaskante

Mindestversiegelungs-Querschnitt (Zweiflankenhaftung)

V b x V t

Bis 1200 mm

4 x 4 mm 5 x 5 mm 6 x 5 mm

1210 – 2000 mm

> 2000 mm

320 I Anwendungstechnik I (Planung & Montage)

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